Hallo liebe Forumsleser!
Hier im Knoppix-Forum wird u.a. Werbung für
www.linux-onlineshop.de gemacht und ein Link dahin gesetzt. Auch ich bin diesem Link gefolgt und habe auf der Seite einen Artikel gesehen, der mich doch sehr ins Grübeln brachte. Ich meine den Artikel mit der Nummer "FA10168", die Spionagekamera, die als Schlüsselanhänger getarnt ist und von dem Laden auch genau so angepriesen wird:
Endlich hochauflösende Fotos und Videos (Mit Ton!) nach Herzenslust aufzeichnen, mit diesem Schlüsselanhänger als Spionagekamera ist dies kein Prooblem! Aufgrund der Optik einer Auto-Fernbedienung wird niemand Verdacht schöpfen.
So steht es original auf der Seite des Ladens!
Ich habe den Laden daraufhin kontaktiert und folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde es etwas seltsam anmutend, daß Sie einerseits ein Produkt wie dieses als Spionagekamera anpreisen, und auf der anderen Seite im Impressum betonen, daß Sie sich für den Umgang mit privaten Daten hohe und dem Gesetz entsprechende Maßstäbe setzen. Sie wissen doch bestimmt, daß Aufzeichnungen, wie sie diese Kamera ermöglicht, und auf die Sie ganz speziell hinweisen ("Aufgrund der Optik einer Auto-Fernbedienung wird niemand Verdacht schöpfen."), in Deutschland verboten sind.
Außerdem erschließt sich mir beim besten Willen nicht, was diese Kamera mit Linux zu tun hat, wieso es sich dabei im einen "Linux Fan-Artikel" handeln soll. Vielleicht können Sie mir das bitte erklären. Mit freundlichen Grüßen,...
Und ich habe darauf sogar eine Antwort bekommen. Allerdings eine Antwort, die, wie ich finde, dem Fass den Boden ausschlägt:
Sehr geehrter Herr ...,
wir gehen stets sensibel mit allen Kundendaten um.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Produkt handelt es sich um einen "Scherzartikel". Wir sehen uns als Shop für Linux, aber auch generell Computerbegeisterte. Insofern passt diese kleine "Geek"-Kamera ebenso in unser Sortiment wie ein Tassenwärmer, USB-Ventilator oder eine USB-Lampe.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Aaaaachsooooo! Es ist also ein Scherzartikel und so (un)nützlich wie ein Tassenwärmer? Na, das muss man mir ja auch erst mal sagen!
Aber andererseits: kann man mit einem Tassenwärmer verbotene, weil geheime Aufzeichnungen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes anderer Personen machen?
Wohl kaum.
Meiner Meinung nach solle sich der Forenbetreiber überlegen, ob er weiterhin einen Link zu einem Laden setzen will, dem geltendes Recht anscheinend völlig egal ist. Ich zitiere dazu mal aus dem Strafgesetzbuch:
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
...
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Nachzulesen unter
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Ja, ich weiß, daß der Verkauf dieser Geräte in DE nicht verboten ist, lediglich der Betrieb. Allerdings ist das eine Argumetation, die auch Waffenhändler benutzen: "Wir verkaufen die Knarren doch bloß. Wenn sie missbraucht werden, um Leute damit zu töten, ist das nicht unser Problem!"
Ich habe mit solchen Argumenten erhebliche Probleme.